AGB
Regeln
Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Mit dem betreten der Spieleinrichtung werden die Regeln anerkannt.
Wir bitten Sie diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.
Den Anweisungen des Personals ist folge zu leisten!
Allgemeines
Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind im Aushang an der Kasse und unseren Informationsblättern zu entnehmen.
Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.
Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.
Kundendaten, die der Betreiber (z.B.) durch Geburtstagsanmeldungen erhält, werden gemäß Datenschutzgesetz behandelt, d.h. es erfolgt eine rein interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte.
Keine Aufsichtspflicht/Haftungsfreistellung
Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines Aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind ist mindestens 10 Jahre alt und das entsprechende Einverständnis- und Haftungsfreistellungsformular wurde von einem Aufsichtspflichtigen unterschrieben.
Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsicht – und Betreuungspflicht.
Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, werden Eltern oder Aufsichtspflichtige Erwachsene, nicht von der eigenen Aufsichtspflicht entbunden.
Benutzung der Spielgeräte
Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln Verbote und Durchsagen sind zu beachten! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten den Kindern die Spielregeln zu erklären und auf ihre Einhaltung zu achten.
Der Kleinkinderbereich ist nur für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 5 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkindermüttern aus dem Bereich verwiesen werden.
Videoüberwachung/Unfallmeldung
Wir weisen darauf hin, dass der gesamte Spiel- und Gastronomiebereich videoüberwacht ist. Mit Nutzung der Räumlichkeiten wird diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.
Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind sofort an der Information zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert. Meldungen nach Verlassen der Halle können aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte dies aus nachweisbaren Gründen nicht zumutbar gewesen sein, so ist die schriftliche Meldung unverzüglich, jedoch innerhalb von 24 Stunden unter Angabe von Datum und ungefährer Uhrzeit, nachzuholen.
Für Unfälle, die nicht in dieser Form und Frist angezeigt werden, wird die Haftung ausgeschlossen.
Hygiene und Kleidung
Aus hygienegründen müssen Socken getragen werden. Socken können Sie an der Information kaufen. Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändchen tragen.
Speisen und Getränke
Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise fair und familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen sind Allergiker- und Babynahrung. Für Geburtstagsbuchungen gelten etwas andere Regeln, siehe dazu Geburtstags Info.
Essen und Trinken bitte nur an den dafür vorgesehen Tischen!
In der gesamten Halle, sowie auf den Toiletten, ist das Rauchen verboten. Dieses gilt auch für Kerzen, Wunderkerzen usw.
Verhalten
Aggressives Benehmen andere Kinder, wird nicht toleriert. Die Aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Benehmen zu unterbinden. Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet. In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
Bei Beschädigungen besteht seitens der Kinderstadt GmbH ein Schadenersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir sie mit der Haftpflichtversicherung Ihres Kindes abklären können.
Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, sowie für selbstverschuldete Unfälle, wird keine Haftung übernommen.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten!
Kapazitätsgrenze/Garderobe
An stark besuchten Tagen behält sich der Betreiber vor keine Sitzplätze zu garantieren.
Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz, außer für die reservierten Geburtstagsbuchungen. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber informieren.
Die Benutzung von Garderobe geschieht auf eigenes Risiko. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung.
Um Diebstählen vorzubeugen lassen Sie Ihre Wertgegenstände im Auto oder mieten Sie sich gegen eine Gebühr von 5€ ein Schließfach, (bitte Schlüsselpfand bereithalten). Bei Verlust des Schließfachschlüssels wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 10€ erhoben.
Keinen Zutritt haben
Erwachsene ohne Begleitung von Kindern. Personen mit Hausverbot. Personen, deren Zutritt unangemessen erscheint (z.B. stark alkoholisiert). Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
Salvatorianische Klausel
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen.