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FRAGEN & ANTWORTEN

Frage: Können Kinder die KINDERSTADT®  auch alleine besuchen ?

Antwort: Ja - wenn die Kinder mindestens 10 Jahre alt sind. Sie als Erziehungsberechtigter müssen eine Erklärung ausfüllen, das Sie mit dem Besuch einverstanden sind. Das Formular können Sie HIER herunterladen - Ab 5 Kindern nur mit Begleitung eines Erwachsenen (über 21 Jahre)

Frage: Gibt es Eintrittskarten auch stundenweise ?

Antwort: Nein

Frage: Ich möchte gerne einen Gutschein verschenken ?

Antwort: Natürlich bietet Die KINDERSTADT® auch Geschenkgutscheine an. Ob es nur der Eintritt sein soll für 15.00 oder etwas mehr:  Inkl. einem Getränk (0,5 ltr. nach Wahl)  plus einer Portion Pommes-Frites und 5 Fahrten für den Formel 1 Parcours für nur 25.00, die Auswahl bleibt Ihnen überlassen. (Gutscheine nicht gültig am Tag des Erwerbs)

Frage: Kann in der KINDERSTADT®  auch kontakt / bargeldlos bezahlt werden ?

Antwort: Ja. 

Frage: Wieviel kostet eine Geburtstagsparty ?

Antwort: Der Preis pro Kind und Party, beträgt 24.90 € bei jeder Geburtstagsparty haben das Geburtstagskind und 2 Erwachsene Begleitpersonen freien Eintritt, Sie sparen 30% gegenüber den Normalpreis. Minimum Bestellung - 6 Kinder inklusive dem Geburtstagskind.

Frage: Wie buche ich eine Geburtstagsparty  ?

Antwort: Hier bietet Ihnen die KINDERSTADT®  zwei Möglichkeiten. Sie können Ihre spezielle Party direkt vor Ort buchen, oder mit Hilfe unseres Onlineformulars. Bitte beachten Sie, erst nach Rückruf oder Mail unsererseits ist Ihre Bestellung bestätigt. Buchungen per Telefon sind nicht möglich. 

Frage: Für welche Altersgruppe ist die KINDERSTADT®  konzipiert ?

Antwort: Die Spielgeräte in der KINDERSTADT® sind geeignet für Kinder zwischen 2 - 12 Jahre. Alle Spielgeräte sind nicht für Erwachsene geeignet !

Frage: Welche Buslinie bringt mich zur KINDERSTADT® ?

Antwort: Den gültigen Netzplan der GöVB können Sie HIER einsehen.

Frage: Warum ist es nicht möglich Speisen & Getränke mitzubringen ?

Antwort: Im Interesse der Besucher die die Arbeit und die Investition der KINDERSTADT®  honorieren, und im Interesse der Gleichheit für alle Gäste, bitten wir Sie mitgebrachte Speisen und Getränke außerhalb der KINDERSTADT® zu lassen.

Die KINDERSTADT®  ist Unternehmens spezifisch formiert als ERLEBNISGASTRONOMIE, und wird daher nicht erlauben das in einem gastronomischen Betrieb, mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt werden.

Mit der Entscheidung zum Besuch der KINDERSTADT®, betreten Sie ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Die notwendigen Investitionen sind ohne öffentliche Zuschüsse erbracht worden. Mit diesem Betrieb sind 10 Vollzeit Arbeitsplätze verbunden.

Ihnen wird auf über 3.500 m2 ein Spielpark für sicheres, sauberes, innovatives Spielen, Klettern und ein ungestörtes Toben geboten. Unser Restaurant bietet Ihnen eine reichhaltige Auswahl an Speisen und Getränken zu einem angemessenem Preis - Leistungsverhältnis. Unsere Preise sind so gestaltet, das die Versorgung unserer Gäste erschwinglich ist.

Mit dem Eintritt in die KINDERSTADT® erkennen Sie die Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Das Mitbringen von Speisen und Getränken aller Art ist darin untersagt. Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse bitten wir, wie schon im Vorfeld darauf hingewiesen, außerhalb der KINDERSTADT® zu belassen.

Auf Verlangen werden Taschenkontrollen durchgeführt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Hausverbot ausgesprochen - ohne  Wertausgleich. Der Verzehr von mitgeführten alkoholischen Getränken ist strengstens untersagt und führt bei Nichtbeachtung zur Anzeige.

Mit der KINDERSTADT® bieten wir Ihnen und Ihren Kindern eine interessante und umfassende Leistung,  das Unternehmen ist daher auf den Eintrittserlös und den Gastronomiebetrieb zur Deckung der Kosten angewiesen.

Das KINDERSTADT®  wünscht Ihnen einen unvergesslichen Aufenthalt und Ihren Kindern viel Spielfreude.

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